Preiswerte Rürup Rente – Kostenloser Angebotsvergleich – Bei Arbeitslosigkeit
Keine Anrechnung bei Sozialleistungsbezug
Das im Rahmen einer Rürup-Rentenversicherung angesparte Kapital wird bei längerer Arbeitslosigkeit im Rahmen des Sozialleistungsbezugs (Arbeitslosengeld II) nicht als Vermögen angerechnet, muss also nicht vorab verwertet oder verbraucht werden. Anders als zum Beispiel Sparguthaben, die man abgesehen von einem Freibetrag vor dem Bezug von Sozialleistungen für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen muss, bleibt dem Betroffenen der Rürup-Rentenvertrag ungeschmälert erhalten und von der Anrechnung verschont.
Optimales Vergleichsangebot erhalten
Der Versicherungsmarkt ist vielfältig und für den Laien schwer zu überblicken. Viele Anbieter werben mit unterschiedlichen Tarifen um Kunden. Füllen Sie deshalb unten das Rürup-Formular aus, lassen sich unverbindlich und objektiv beraten und finden Sie Ihr optimales Angebot.