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Tierhalter-Versicherung bei Pferden wichtig
Wenn ein Hund überraschend auf die Straße läuft oder ein Tier von der Weide ausbricht und einen Schaden verursacht, ist man als Eigentümer in der Ersatzpflicht für die Folgekosten. In der privaten Haftpflichtversicherung sind größere Tiere nicht mitversichert, dies sind zum Beispiel Hunde, Ponys, Pferde, Kühe und Wildtiere; des weiteren Tiere, die in der Landwirtschaft oder aus gewerblichen Gründen gehalten werden. Hier ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt aber Schäden, für die der Eigentümer kleiner Haustiere wie Vögel, Katzen oder Kaninchen einstehen muss, so dass für diese Tiere keine separate Versicherung benötigt wird.
Gefahren und Risiken nicht vorhersehbar
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist bei größeren Tieren wegen des hohen Haftungsrisikos dringend erforderlich. Denn die Folgekosten, für die der Halter einstehen muss, können existenzbedrohend sein. Etwa wenn nach einem Verkehrsunfall bei den Verletzten hohe Behandlungskosten, Verdienstausfälle oder sogar die Folgekosten dauerhafter Berufsunfähigkeit zu erstatten sind. Nach den Vorschriften des Zivilrechts trifft einen nämlich als Tierhalter die Gefährdungshaftung, ohne dass man an der konkreten Unfallsituation, zum Beispiel durch unzureichende Sicherung des Tiers, schuld gewesen sein muss; die bloße Verursachung des Schadens durch das Tier begründet bereits die Haftung des Halters.