Preiswerte Tierhalterversicherung – Kostenloser Angebotsvergleich – Schäden durch Tiere
Gefahren durch Tierhaltung
Wenn man Halter von größeren Tieren wie Hunden oder Pferden ist, sollte man sich der Haftungsrisiken bewusst werden, denen man als Tierhalter nach den Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Rechts ausgesetzt ist. Denn oftmals verhalten sich Tiere instinktiv und ihr Verhalten entzieht sich der Steuerung durch den Tierhalter. Dann kann schnell ein gravierender Schaden entstehen. Man denke an den freilaufenden Hund oder ein entlaufenes Pferd, das unvermittelt auf die Straße gerät und dort einen schweren Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden verursacht. Dann ist man als Halter des Tieres nach dem Gesetz grundsätzlich schadenersatzpflichtig und zwar ohne Rücksicht darauf, ob man im Hinblick auf die Haltung, Beaufsichtigung oder Sicherung des Tieres eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Damit ist man als Tierhalter in der sogenannten Gefährdungshaftung, die ohne konkretes eigenes Verschulden für den eingetretenen Schaden besteht. Diese Haftung kann für den Tierhalter existenzbedrohend sein, wenn zum Beispiel das Tier einen Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem Menschen schwer verletzt worden sind oder invalide und dauerhaft arbeitsunfähig bleiben. Man ist in einem solchen Fall, in dem zum Beispiel Personen dauerhaft arbeitsunfähig bleiben, über Jahrzehnte hinweg in der persönlichen Haftung für die entstehenden Folgekosten.